Stundensatz: Nach Gebührenverordnung für Heilpraktiker
Für die Erstattung durch eine Private Krankenkasse oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker erhalten Sie eine Aufschlüsselung der Leistungen nach der Gebührenordnung für
Heilpraktiker. Eine Gewähr für die Erstattung besteht nicht.
Termine nach Vereinbarung.